Wo Ihr Depot liegt
In der Schweiz muss das Mietzinsdepot auf einem Sperrkonto liegen, das auf Ihren Namen lautet — nicht auf ein Konto der Verwaltung. Die Zinsen gehören ebenfalls Ihnen. Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Bank Ihr Depot liegt, steht es im Mietvertrag oder in der Bestätigung, die Sie beim Einzug erhalten haben.
Wie die Freigabe funktioniert
Die Bank gibt das Depot in der Regel frei, wenn beide Seiten — Mieterschaft und Vermieterschaft — der Auszahlung zustimmen. Nach einer sauberen Übergabe ohne Beanstandungen ist das eine Formsache und meist innert weniger Wochen erledigt.
Bleibt die Zustimmung aus, kann sich die Sache ziehen. Nach Ablauf einer gesetzlich vorgesehenen Frist ab Ende des Mietverhältnisses kann die Mieterschaft die Auszahlung verlangen, sofern die Vermieterschaft keine Ansprüche geltend gemacht hat. Die genaue Frist und das Vorgehen erfahren Sie bei Ihrer Bank oder beim Mieterinnen- und Mieterverband.
Was Sie schon bei der Übergabe richtig machen können
Der grösste Teil der Depotstreitigkeiten entsteht nicht Wochen später, sondern am Übergabetag selbst.
- Übergabeprotokoll aufmerksam lesen, bevor Sie unterschreiben
- Jede Beanstandung konkret festhalten lassen — Raum, Punkt, Umfang
- Eigene Sicht ergänzen lassen, wenn Sie anderer Meinung sind
- Kopie des unterschriebenen Protokolls mitnehmen
- Eigene Fotos vom Zustand jedes Raums machen
- Zählerstände notieren und fotografieren
- Schlüsselübergabe im Protokoll quittieren lassen
Wenn Reinigungsmängel beanstandet werden
Reinigungsmängel sind der häufigste Grund, weshalb ein Teil des Depots zurückbehalten wird. Sie sind gleichzeitig der Punkt, den Sie am einfachsten im Voraus ausschliessen können.
Wer die Endreinigung mit Abnahmegarantie vergibt, verlagert dieses Risiko: Wird ein Punkt aus der bestätigten Offerte beanstandet, kommt die Reinigungsfirma zur Nachreinigung — in der Regel noch vor der Schlüsselabgabe, sofern Sie die Beanstandung sofort melden.
Wenn die Freigabe ausbleibt
- Schriftlich bei der Verwaltung nachfragen und eine Frist setzen
- Alle Korrespondenz dokumentieren
- Bei der Bank erfragen, welches Formular für die Auszahlung nötig ist
- Bei Uneinigkeit die Schlichtungsbehörde in Ihrer Gemeinde beiziehen — das Verfahren ist in der Regel kostenlos
- Sich beim Mieterinnen- und Mieterverband beraten lassen
Dieser Beitrag fasst die übliche Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und die gesetzlichen Bestimmungen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an den Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde Ihrer Gemeinde.
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