Was als normale Abnutzung gilt
Nicht jede Gebrauchsspur muss beseitigt oder bezahlt werden. Als normale Abnutzung gelten Veränderungen, die durch üblichen Gebrauch über die Mietdauer entstehen — etwa nachgedunkelte Wandfarbe, leichte Gebrauchsspuren auf Böden oder Abnutzung von Bodenbelägen entsprechend ihrem Alter.
Anders sieht es bei Schäden aus: Brandlöcher, tiefe Kratzer, Wasserflecken oder fehlende Teile sind keine Abnutzung. Wie Ersatzansprüche bei älteren Einrichtungen berechnet werden, richtet sich nach der Lebensdauer des jeweiligen Bauteils.
Sauberkeit ist etwas anderes als Abnutzung
Das ist die Unterscheidung, die bei Übergaben am häufigsten für Diskussionen sorgt. Abnutzung müssen Sie nicht beseitigen. Schmutz schon — unabhängig davon, wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben. Ein zwanzig Jahre alter Backofen darf abgenutzt aussehen. Sauber muss er trotzdem sein.
Die Punkte, an denen Übergaben scheitern

In der Praxis sind es fast immer dieselben Stellen:
- Backofen, Steamer und Dampfabzug, besonders Dichtungen und Fettfilter
- Storen und Lamellen
- Fensterfalze und Rahmenrillen
- Silikonfugen in Dusche und Küche
- Kühlschrankdichtungen und Geräterückseiten
- Kellerabteil, Reduit und Balkon
Wenn bei der Übergabe etwas beanstandet wird
Lassen Sie jede Beanstandung im Übergabeprotokoll konkret festhalten — welcher Punkt, in welchem Raum, in welchem Umfang. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen haben, und lassen Sie Ihre eigene Sicht ergänzen, wenn Sie anderer Meinung sind. Nehmen Sie eine Kopie mit und machen Sie eigene Fotos.
Wer mit einer Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie gearbeitet hat, meldet die Beanstandung direkt dort: Punkte aus der bestätigten Offerte werden nachgereinigt, ohne zusätzliche Kosten.
Dieser Beitrag fasst die übliche Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an den Mieterinnen- und Mieterverband.
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