Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Livaro GmbH (nachfolgend "Livaro") und ihren Kunden über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen und Facility Management Services.
1.2 Die AGB sind integraler Bestandteil der Verträge zwischen Livaro und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags oder durch Bestätigung eines Angebots von Livaro durch den Kunden.
2.2 Angebote von Livaro sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.3 Die auf der Website dargestellten Berechnungen und Preisangaben sind unverbindlich und dienen lediglich als Richtwerte. Verbindliche Preise werden im Angebot nach einer Objektbesichtigung festgelegt.
3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der von Livaro zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag oder dem bestätigten Angebot.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag oder im Angebot enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist Livaro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.
4.4 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde gewährt Livaro Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten.
5.2 Der Kunde stellt Livaro unentgeltlich Wasser, Strom und geeignete Abstellräume für Reinigungsgeräte und -mittel zur Verfügung.
5.3 Der Kunde informiert Livaro über besondere Gegebenheiten und Risiken in den zu reinigenden Räumlichkeiten.
6. Leistungserbringung
6.1 Livaro erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt.
6.2 Livaro kann zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen.
6.3 Termine für die Leistungserbringung sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
7. Mängel und Gewährleistung
7.1 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach der Durchführung zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
7.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat Livaro das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen.
8. Haftung
8.1 Livaro haftet für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
8.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.3 Die Haftung ist auf den direkten Schaden und der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung für die Leistung beschränkt, bei deren Erbringung der Schaden entstanden ist.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. regelmässige Reinigungsdienstleistungen) beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
10.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
11.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Näfels GL.
Stand: April 2024
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